§ 5 Abs. 2 des Strafgeruchs-Klobuch (SgKb)
.... es ist nicht erlaubt eine End-, oder Grundgebühr für das Urinieren oder Kot-ieren in öffentlichen Plumseinrichtungen einzutreiben oder gar Dauer-Klo-karten in den Umlauf zu bringen. Wer falsche oder gefälschte WC-Beschilderungen in den Klos aufhängt und Geld verlangt ist doof und wird nicht befördert. Klogeldeintreiber kommen sofort ins Gefängnis und ziehen keine 4000 Gäste ein.
Gibt es sowas?
![Laughing :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Ich zahl grundsätzlich NICHT, sobald ein Schild zu sehen ist!!!!