Hat hier einer Ahnung vom "Recht"?
§ 5 Abs. 2 des Strafgeruchs-Klobuch (SgKb)
.... es ist nicht erlaubt eine End-, oder Grundgebühr für das Urinieren oder Kot-ieren in öffentlichen Plumseinrichtungen einzutreiben oder gar Dauer-Klo-karten in den Umlauf zu bringen. Wer falsche oder gefälschte WC-Beschilderungen in den Klos aufhängt und Geld verlangt ist doof und wird nicht befördert. Klogeldeintreiber kommen sofort ins Gefängnis und ziehen keine 4000 Gäste ein.
Gibt es sowas?
Ich zahl grundsätzlich NICHT, sobald ein Schild zu sehen ist!!!!