Gerichtsverhandlung H.Glandorf

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Gerichtsverhandlung H.Glandorf

Beitragvon Handballbub 69 » 11.02.2013, 16:32

Handball-Profi Glandorf: Verhängnisvolle Spritzen
Aus Flensburg berichtet Erik Eggers

Im April 2012 drohte Holger Glandorf nach einer Cortison-Behandlung das Karriere-Ende. Vor Gericht stritt der Handball-Star nun mit dem damaligen Arzt um Schadensersatz: Hatte dieser den Spieler korrekt über die Risiken informiert? Nach der Verhandlung bleiben mehr Fragen als Antworten.

DPA
Handball-Profi Glandorf: "Gefährliches Krankheitsbild"
Der Saal 409 des Landgerichts Flensburg ist schmucklos, ein paar Bänke aus rotbraunem Holz, grau getünchte Wände. Den Blick aus dem vierten Stock auf den Hafen nennt Heinz Winden aber "die schönste Aussicht aus einem Landgericht in ganz Deutschland". Winden ist Vizepräsident Recht des Deutschen Handballbundes (DHB) und hat an diesem Montag vermutlich nicht viel übrig für die Reize Flensburgs.


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Der Fall mit dem Aktenzeichen 3 O 185/12, den die Vorsitzende Richterin Hille-Grit Gutbier in einer Güteverhandlung besprechen will, hat nämlich rein gar nichts von einem Idyll. Es geht um die Bewertung von Behandlungsmethoden in der ganz "speziellen Welt" des Handballs, wie Rechtsanwalt Helmar Maeder sie bezeichnet, der Vertreter des Beklagten Dr. Detlev Brandecker. Und es geht auch um sportmedizinische und ethische Fragen: Muss ein Leistungssportler vor medizinischen Eingriffen in ähnlicher Weise aufgeklärt werden wie ein Normalbürger?

Kläger in Flensburg ist Holger Glandorf, 29, Handballprofi, der derzeit beste Linkshänder in Deutschland. Glandorf war gefeierter Weltmeister im Jahr 2007, sein Spiel ist schmerzhaft, weil er den Kontakt zu den Gegenspielern sucht. Im April 2012 drohte ihm das Ende seiner Karriere.

Grund war eine "Cortison-Infiltration" im linken Fuß, die ihm Brandecker als Mannschaftsarzt der deutschen Nationalmannschaft verabreicht hatte. In den Wochen zuvor hatte Glandorf über Schmerzen im Fuß geklagt und war konservativ, also ohne operativen Eingriff, behandelt worden. Als er aber beim Warmmachen des Länderspiels gegen Polen erneut über Probleme klagte, hatten Patient und Arzt eine Behandlung für den nächsten Tag vereinbart.

"Man kann sterben"

Der Arzt habe, so wird es in der Klagschrift geschildert, Glandorf gebeten, sich bäuchlings auf ein Sofa zu legen und den Fuß über die Sofalehne zu legen. Nach dem Auftragen eines Mittels aus einer Sprühflasche sei sofort eine Injektion zur lokalen Anästhesie im Bereich des entzündeten Schleimbeutels durch den Beklagten gespritzt worden. Sodann sei die Cortisonbehandlung erfolgt. Dabei habe der Beklagte die Injektionsnadel im Fuß belassen und den Ampullen-Aufsatz, in der sich das cortisonhaltige Medikament befand, eingelassen. Der Kläger selbst habe sich von den Inhalten der Injektionen nicht überzeugen können.

Glandorf ging es, wie vom Arzt prophezeit, zunächst etwas schlechter, dann aber deutlich besser. Doch nach einigen Tagen, als der Länderspiellehrgang schon beendet war, bekam Glandorf hohes Fieber, die Entzündungswerte schnellten hoch, identifiziert wurde ein multiresistenter Staphylococcus aureus-Keim (MRSA). "Das ist ein gefährliches Krankheitsbild", sagt Glandorfs Anwalt Olaf Matlach. "Der Fuß kann versteifen. Man kann sterben, wenn man nicht die Konstitution eines 29-Jährigen hat." Seit September kann Glandorf wieder trainieren, im Dezember spielte er wieder in Topform - doch es hätte auch anders kommen können

Glandorf musste vier Operationen über sich ergehen lassen. Deswegen dreht sich jetzt vieles um die Frage: Ist Glandorf korrekt über die Risiken einer solchen Behandlung aufgeklärt worden? Komplizierte Angelegenheit, sagen die Richter. Sie sehen ein Prozessrisiko für beide Parteien. Einerseits sei der Arzt in der Beweispflicht, den Regeln entsprechend aufgeklärt zu haben; andererseits gibt es keine Zeugen, ein Schriftstück schon gar nicht.

Streitwert insgesamt 480.000 Euro


ANZEIGEZu berücksichtigen sei aber auch, dass Glandorf Profi sei. "Ein Berufssportler ist kein überängstlicher Mensch, er übt einen gefährlichen Beruf aus", sagt die Richterin, jedes Spiel könne sein Karriereende bedeuten. Auch sei zu berücksichtigen, wie es zugehe im Alltag eines Profi-Handballers. Wäre eine solches Procedere dort üblich, und wenn ein Profivertrag wie der von Glandorf mit der SG Flensburg-Handewitt sogar vorsehe, dass der Club über medizinische Behandlungen entscheide, dann könne man die Einwilligung des Patienten auch ohne schriftliche Aufklärung womöglich annehmen.

Glandorfs Anwalt Matlach fordert Schmerzensgeld, 50.000 Euro. Das schätzt die Richterin als zu hoch ein; sie findet 5000 Euro angemessen. Matlach fordert auch Schadensersatz für mögliche Spätfolgen, der Streitwert beläuft sich insgesamt auf 480.000 Euro. Doch nach der rechtlichen Belehrung der Richterin entscheiden sich die Parteien, einen Vergleich auszuhandeln. Das sei wohl besser, sagt Anwalt Maeder, als "die Handballwelt von allen Seiten zu beleuchten".

Ein Urteil hätte womöglich erhebliche Konsequenzen gehabt für die ärztliche Behandlung von Sportlern, nicht nur im Handball. Doch nach 90 Minuten ist der Deal perfekt. Über die vereinbarten Summen will niemand reden. Brandecker sagt: "Das ist im Sinne des Handballs

Quelle: spiegel online
Handballbub 69
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