von Kroko » 14.06.2001, 21:58
kroko <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von CiJay86:
<B>Beim Arbeitsgericht werden vermutlich beide Verträge als gültig gesprochen werden, aber da Nenad seine mündlichen Vertrag nicht einhlaten will, muss er kündigen! Dabei wird das Gericht entscheiden, dass Kiel eine Ablösesumme zustehht, allerdings kann da Kiel nicht freientscheiden, sondern es wird die vertraglich in Kiel festgesetzte Ablösesumme gelten, die wenn nicht erwähnt leider wegfällt! Bei einem mündliceh Vertrag gibt es keine Klauseln, und daher ist auch keine Ablösesumme festgelegt, daher kann dann auch diese wegfallen, bleibt nur noch ein wenig Schadensersatz...
</B><HR></BLOCKQUOTE>
Das ist ja wohl das (Entschuldigung!) dämlichste Posting, das ich hier je gelesen habe!