Offensichtlich verstehe ich die Vertragsgestaltung im Falle Beutler hinsichtlich der Verbindung von Ausstiegsklausel und festgeschriebener Ablösesumme nicht. Zumindest wenn die Gerüchte stimmen. Evtl. verwirrt mich auch nur die Berichterstattung. Mir will nicht in den Kopf, warum es jetzt überhaupt noch Verhandlungen geben muss. So macht ein solcher Vertrag keinen Sinn, es sei denn, es gibt keine festgeschriebene Ablösesumme.
Ich werde mal versuchen meine Gedanken hier nieder zu schreiben, evtl. ist es für einige ja interessant, evtl. habe ich ja auch etwas übersehen.
Also, aus den uns vorliegenden Informationen wissen wir, dass Beutler eine Ausstiegsklausel in seinem Vertrag hatte, die er bis zum 15. dieses Monats ziehen musste. Gerüchten zufolge enthielt der Vertrag eine festgeschriebene Ablösesumme von 300.000 €, wobei die Summe hier mal egal ist.
Die Frage ist, wie dieser Vertrag beide Aspekte verbindet.
Üblich ist im Sportvertragsrecht (Ist länger her, dass ich mich damit rechtlich beschäftigen durfte, also Vorsicht.
) eine Ausstiegsklausel, bei der die Zahlung der Ablösesumme eine Voraussetzung für das Ziehen der Klausel ist. Bsp. (Flapsig): "Der Spieler kann bis zum ..., gegen Zahlung einer Ablösesumme von...den Verein verlassen." Üblich sind dann entsprechende verbindliche Erklärungen des Zielvereins, Absicherung über eine Bank etc. vor dem Ablauf der Frist, die Zahlung erfolgt bei Wechsel. Das macht aus verschiedenen Gründen Sinn (s.u.).
Eine Verhandlung über die festgeschriebene Ablösesumme findet dann allerdings nicht mehr statt. Im Fall Beutler wird jedoch über eine Weigerung des HSV die Summe zu zahlen berichtet
Sollte es sich bei Beutler also um unabhängige Regelungen handeln.
Bsp. (Flapsig): "Du kannst die Klausel bis zum 15.12.2010 ziehen, womit das Arbeitsverhältnis mit der SG endet. Sollte bis zum 30.06.2011 ein Arbeitsverhältnis mit einem anderen Verein angestrebt werden, setzt dies die Zahlung einer Ablösesumme von...voraus."
Das macht für den Verein erstmal überhaupt keinen Sinn. Im Gegensatz zur ersten, üblichen Regelung, wird der Verein bei einer solchen erpressbar, die festgeschriebene Ablösesumme wird sich nie halten lassen, deren Festschreibung ist mithin Unsinn. Zieht nämlich der Spieler die Ausstiegsklausel und bekommt keinen neuen Vertrag bei einem anderen Verein, so bekommt auch der abgebende Verein nichts. Nicht nur Beutler hätte sich also verpokert, auch der SG ginge eine durchaus hilfreiche Ablösesumme flöten. Damit ist der Druck sich zu einigen enorm, die 300.000 würden in den Verhandlungen mit dem HSV bald keine Rolle mehr spielen.
Es gibt jedoch einen denkbaren Grund, eine unabhängige Ausstiegsklausel zu formulieren. Rentengedanken von Beutler. Die würde dann aber, entgegen der Gerüchte, wohl nicht mit einer festgeschriebenen Ablösesumme verbunden worden sein (s.o.). Evtl. steht nur im Vertrag, dass bei einem Wechsel zu einem neuen Verein bis zum 30.06.2011 eine Ablöse fällig wird. Die wäre dann Verhandlungssache wie bei einem "normalen" Wechsel, nur mit einer recht schwachen Verhandlungsposition der SG. Allerdings hätten wir hier eine recht riskante Regelung für den Sportler (Was mir lieber wäre als ein Risiko für die SG.
), der in der Tat gut beraten wäre, erst alles auszuverhandeln, bevor er seine Klausel zieht. Im schlechtesten Fall stünde er ohne Vertrag da.
Letztlich sind das alles Spekulationen, aber seltsam ist es schon, was da so berichtet wird...
@Krusty, noch ein fan: Puha, vor Mitternacht fertig, diesmal also keine Mecker vom Meister…
"Wer sich selbst besiegt, ist stark." Laotse (3. od. 4. Jh.v.Chr.)