ojessen hat geschrieben:Wieso sollte man einen Verurteilungsbegleiter als Anwalt nehmen, wenn man auch einen Anwalt haben kann, der die Interessen des Mandanten vertritts?
Krusty hat geschrieben:Hbl76 hat geschrieben:Der Boss hat geschrieben:http://www.ndr.de/sport/handball/thwprozess163.html
Leider wird das Beweismittel nicht zugelassen
Selbst wenn, was würde das ändern?
Zwischen "keinen Beweis haben" und einer schriftlichen Erklärung, dass bestochen wurde besteht doch ein gewisser Unterschied. Oder habe ich da was nicht richtig verstanden?
Hbl76 hat geschrieben:Also, was würde das ändern???
Krusty hat geschrieben:Hbl76 hat geschrieben:Also, was würde das ändern???
Für die "Ziehsohntheorie" muß man aber schon die Kieler rosarote Brille aufhaben. Sicher kann man alle Ungereimtheiten auf Noka (und in Wirklichkeit natürlich die "wahnsinne" Mirjana)schieben*, aber das ist dann doch ein wenig zu einfach....Aber letztlich wird das gericht entscheiden.
* erstaunlich, dass in dem Zusammenhang eine Unschuldsvermutung aus Kieler Sichtweise noch nie eine Rolle gespielt hat.....
Jan hat geschrieben:wieso sollte das als beweis eigentlich nicht zugelassen werden? ich dachte immer, die staatsanwaltschaft beantragt einen durchsuchungsbeschluss und ein richter nickt ab oder auch nicht...
Jan hat geschrieben:der vom landgericht hat nicht zufällig eine dauerkarte beim thw???
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