skydancer hat geschrieben:In Jagel werden vielleicht noch keine Oster-, dafür aber Freudenfeuer angezündet....!
http://www.handball-world.com/o.red.c/news-1-1-1-36530.htmlHerr Goos will sich nochmal die Nase stoßen und sich einen Rüffel wegen einseitiger Ermittlungen abholen...
War ja irgendwie zu erwarten.
Wenn erfolgloses Handeln und eine gefährdete Reputation als Staatsanwalt auf gekränkte Eitelkeit stoßen....
Weiter geht's.
Gruß
Sky
Die Staatsanwaltschaft MUSS die Revision einlegen, wenn sie ein ausführliches Urteil bekommen möchte. Anderenfalls kann das abgekürzte Urteil u.a. zur Frage der Beweiswürdigung schweigen.
Ein solches Vorgehen ist absolut üblich und hier ganz sicher auch erforderlich.
Erst wenn das schriftliche, nicht abgekürzte Urteil vorliegt (in den mündlichen Urteilsgründen kann der Vorsitzende letztlich "so dahin plaudern"), muss die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel fristgebunden begründen.
Also: Mit der bloßen Rechtsmitteleinlegung ist NICHTS passiert. Nur das Gericht muss sich die Mühe machen, die Entscheidung ausführlich darzulegen. Und das darf hier ja wohl erwartet werden.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal - nicht aus dem Fenster lehnen.
Ernst erwächst aus Überschätzung der Zeit.